Viele stellen sich die Frage, ob sie bereits im Studium eine “Berufshaftpflichtversicherung” benötigen. Man ist doch eigentlich noch in der Ausbildung bzw. Studium und noch gar nicht “richtig” beruflich tätig…
Ein Blick in die Studienordnung hilft hier. So schreibt z.B. die Ludwig-Maximilians-Universität München:
Die Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn des Studiums eine geeignete private Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
§17 – Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Eine Haftpflichtversicherung schützt dabei vor Schadenersatz- und Regressansprüchen, die der Arbeitgeber, ein Patient oder sonstiger Dritter geltend machen kann.
Im Studium und im PJ dürfen ärztliche Leistungen zwar nur unter Anleitung eines verantwortlichen Arztes erbracht werden. Es gibt aber immer Grenzfälle, in denen Studenten für einen Teil ihrer Handlungen selbst haften und schadensersatzpflichtig sind. Auch bei einer Famulatur und im Praktischen Jahr im Ausland wird eine international anerkannte Haftpflichtversicherung verlangt.
Mehrere Berufsverbände übernehmen dabei die Kosten für die Haftpflichtversicherung während der Regelstudienzeit, wenn man im Gegenzug Mitglied im entsprechenden Verband wird.
Zusätzlich gibt es auch Absicherungen für einen kleinen Beitrag, die man unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Verband abschließen kann.
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