Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen & Ärzte
Als Ärztin bzw. Arzt setzt man ein hohes Maß an Vertrauen in Dich.
Entsprechend hoch ist Deine Verantwortung für das Wohl Deiner Patienten. Selbst dem erfahrensten Mediziner kann im Laufe seiner Tätigkeit ein Missgeschick passieren. Ein Mal falsch gehandelt, ein Mal falsch entschieden und die Folgen für Dich können verheerend sein – finanziell und juristisch.
Etwa jede zweite Klage gegen eine*n Mediziner*in hat Erfolg. Eine Berufshaftpflicht stärkt Dir dabei den Rücken und lässt Dich nicht im Regen stehen, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder sogar Klägern werden.
• Schäden, die man selbst erleidet
• Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
• Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind
auch für spezielle Behandlungen muss Versicherungsschutz geprüft werden.
• Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
• Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche
In jedem Fall erfolgt die Schadenzahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.
Leistungsbeispiele einer Berufshaftpflichtversicherung
Gynäkologe*in
Ein Gynäkologe muss Schadenersatz leisten, weil die zu späte Entscheidung zum Kaiserschnitt für den hypoxischen Hirnschaden
eines Kindes verantwortlich ist. Neben einem Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,- Euro fielen monatliche Pflegekosten in Höhe von 2.500,- Euro (kapitalisiert 560.000,- Euro) und Heilbehandlungskosten an.
Orthopäde*in
Ein 38-jähriger Gipser erleidet eine Gelenkversteifung nach einer Infektion im Anschluß an eine intraartikuläre Injektion und wird berufsunfähig. Da über dieses Risiko nicht nachweisbar aufgeklärt
worden war, greift § 630h BGB, der ein Verschulden des
Arztes in einem solchen Fall vermuten lässt (Beweislastumkehr).
So haftet der Arzt für alle finanziellen Folgen einschI. des Verdienstschadens und der Ansprüche der Sozialleistungsträger.
Kinderarzt*ärztin
Ein Kinderarzt verschleiert die ohnehin nicht eindeutigen Symptome einer Appendizitis durch krampflösende Medikamente. Die kleine Patientin verliert Gebärmutter und Eierstock.
Urologe*in
Der Samenleiter wurde bei einem Patienten, der keinen weiteren Nachwuchs wünschte, nicht ordnungsgemäß unterbunden, so dass die Zeugungsfähigkeit erhalten blieb. Der Patient verlangte
die Unterhaltskosten für ein gezeugtes Kind.
Berufshaftpflichtversicherung für Medizinstudenten*innen
Viele Medizinstudentinnen und Medizinstudenten stellen sich die Frage, ob sie bereits im Studium eine „Berufshaftpflichtversicherung“ benötigen. Man ist doch eigentlich noch in der Ausbildung bzw. Studium und noch gar nicht „richtig“ beruflich tätig…
Ein Blick in die Studienordnung hilft hier. So schreibt z.B. die Ludwig-Maximilians-Universität München:
Die Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn des Studiums eine geeignete private Haftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
§17 – Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Medizin an der Ludwig-Maximilians-Universität München
Eine Haftpflichtversicherung schützt dabei vor Schadenersatz- und Regressansprüchen, die der Arbeitgeber, ein Patient oder sonstiger Dritter geltend machen kann.
Im Studium und im PJ dürfen ärztliche Leistungen zwar nur unter Anleitung eines verantwortlichen Arztes erbracht werden. Es gibt aber immer Grenzfälle, in denen Studenten für einen Teil ihrer Handlungen selbst haften und schadensersatzpflichtig sind. Auch bei einer Famulatur und im Praktischen Jahr im Ausland wird eine international anerkannte Haftpflichtversicherung verlangt.
Mehrere Berufsverbände (wie z.B. Marburger Bund oder Hartmann Bund) übernehmen dabei die Kosten für die Haftpflichtversicherung während der Regelstudienzeit, wenn man im Gegenzug Mitglied im entsprechenden Verband wird.
Zusätzlich gibt es auch Absicherungen für einen kleinen Beitrag, die man unabhängig von einer Zwangsmitgliedschaft in einem Berufsverband abschließen kann.
Direkt jetzt Infos zur Haftpflichtversicherung anfragen:
Gerne stehen ich bei Fragen und zur Beratung, welche die passende Absicherung ist zur Verfügung.