Zum Jahreswechsel prüft der Arbeitgeber (Klinikum, MVZ, Praxis oder für die Unikliniken das Landesamt für Finanzen), ob Du im vergangenen Jahr 2020 über der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) von 62.550€ brutto verdient hast und auch…