Mehr Infos

Ist Ihre Praxis schon gegen die Folgen eines Cyber-Angriffs abgesichert?

von | 1. April 2021 | Niederlassung, Praxis, Versicherung

Zum 1. Januar 2021 ist die IT-Sicherheitsrichtlinie für Arztpraxen der KBV in Kraft getreten. In dieser werden neue verbindliche IT-Sicherheitsstandards für alle Praxen von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten vorgeschrieben. Die ersten Maßnahmen müssen bereits bis zum 1. April 2021 in jeder Praxis umgesetzt sein.

Neben den aktuell pandemiebedingten sehr aufwendigen Hygienemaßnahmen und verängstigten Patienten steht der Schutz der IT-Infrastruktur bei Dir derzeit vielleicht nicht an erster Stelle. Da Du Dich wegen der neuen IT-Sicherheitsrichtlinie aber mit dem Thema befassen musst, solltest Du den Cyber-Schutz Deiner Praxis-Infrastruktur direkt mit angehen.

Deine Praxis-IT und die gespeicherten Patientendaten benötigen in Zeiten steigender Cyberkriminalität ausreichenden Schutz. Deshalb war die neue IT-Sicherheitsrichtlinie überfällig. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verzeichnet eine stetige Zunahme digitaler Angriffe auf Arztpraxen und andere medizinische Versorgungseinrichtungen und auch in meinem Kundenkreis wurde bereits eine Arztpraxis auf Grund einer Phishing-Mail über fast zwei Wochen komplett lahmgelegt.

Gründe hierfür sind:

  • Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Beispiele hierfür sind die elektronische Patientenakte, Gesundheits-Apps auf Rezept oder Videosprechstunden. Dies erhöht die digitale Angriffsfläche und somit auch das Risiko einer Cyberattacke.
  • Die Corona-Krise führt nicht nur zu einem erhöhten Angebot an digitalen Gesundheitsdienstleistungen, auch nutzen Cyberkriminelle die pandemiebedingte Verunsicherung für gezielte Angriffe, z. B. mit Phishing-Mails.

Werde Dir der Gefahr bewusst und sichere Deine Praxis gegen die Kosten und finanziellen Einbußen nach einem Cyber-Angriff ab. Außerdem solltest Du – in einer konkreten Notfallsituation über eine 24/7 Hotline – auch Soforthilfe und Krisenunterstützung erhalten. Es geht immerhin nicht nur um Sicherheit von Gesundheits- und Patientendaten, sondern im schlimmsten Fall um die Existenz Deiner Praxis!

Gerne stehe ich beratend zur Seite.

Neueste Beiträge

Immobilien als Kapitalanlage

“Ich bin doch nicht verrückt! Jetzt eine Immobilie kaufen? Wir haben derzeit eine Immobilienkrise! Wie können Sie genau jetzt einen ganzen Newsletter diesem Thema widmen?” Ja, ich bin mir sicher: dem ein oder anderen Leser werden nun eine Vielzahl an Gründen in den...

Krankenzusatzversicherung: Mit oder ohne Alterungsrückstellungen?

Als spezialisierte Finanzberater für akademische Heilberufe wissen wir, dass die Gesundheitsvorsorge ein zentrales Thema für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und MVZ-Geschäftsführer ist. Eine gute Krankenversicherung ist unerlässlich, um nicht nur Deine Patienten, sondern...

Die 15 Denkfehler beim Immobilienkauf

Der Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage ist für viele Ärztinnen und Ärzte ein bedeutender Schritt in ihrer finanziellen Planung. Neben Ihrer persönlichen Absicherung über das Versorgungswerk oder Investmentdepot bietet die vermietete Immobilie als Kapitalanleger...

Die 72-Stunden-Regel in der Finanz- und Investmentplanung für Ärzte

Für Mediziner ist der Alltag oft sehr herausfordernd und anspruchsvoll. Zwischen Patienten, Operationen und fortlaufender medizinischer Weiterbildung bleibt oft wenig Zeit für persönliche Finanzplanung und Investments. Genau hier kommt die 72-Stunden-Regel ins Spiel,...

GKV oder PKV? Welcher Schutz passt für Ärztinnen und Ärzte besser?

Zum Jahreswechsel prüft der Arbeitgeber (Klinikum, MVZ, Praxis oder für die Unikliniken das Landesamt für Finanzen), ob Du im vergangenen Jahr 2020 über der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) von 62.550€ brutto verdient hast und auch...

Brauche ich als Medizinstudent*in eine Berufshaftpflichtversicherung?

Viele stellen sich die Frage, ob sie bereits im Studium eine „Berufshaftpflichtversicherung“ benötigen. Man ist doch eigentlich noch in der Ausbildung bzw. Studium und noch gar nicht „richtig“ beruflich tätig… Ein Blick in die Studienordnung hilft hier. So schreibt...

Kategorien

Archiv

Neueste Beiträge

Immobilien als Kapitalanlage

“Ich bin doch nicht verrückt! Jetzt eine Immobilie kaufen? Wir haben derzeit eine Immobilienkrise! Wie können Sie genau jetzt einen ganzen Newsletter diesem Thema widmen?” Ja, ich bin mir sicher: dem ein oder anderen Leser werden nun eine Vielzahl an Gründen in den...

Krankenzusatzversicherung: Mit oder ohne Alterungsrückstellungen?

Als spezialisierte Finanzberater für akademische Heilberufe wissen wir, dass die Gesundheitsvorsorge ein zentrales Thema für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und MVZ-Geschäftsführer ist. Eine gute Krankenversicherung ist unerlässlich, um nicht nur Deine Patienten, sondern...

Die 15 Denkfehler beim Immobilienkauf

Der Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage ist für viele Ärztinnen und Ärzte ein bedeutender Schritt in ihrer finanziellen Planung. Neben Ihrer persönlichen Absicherung über das Versorgungswerk oder Investmentdepot bietet die vermietete Immobilie als Kapitalanleger...

Die 72-Stunden-Regel in der Finanz- und Investmentplanung für Ärzte

Für Mediziner ist der Alltag oft sehr herausfordernd und anspruchsvoll. Zwischen Patienten, Operationen und fortlaufender medizinischer Weiterbildung bleibt oft wenig Zeit für persönliche Finanzplanung und Investments. Genau hier kommt die 72-Stunden-Regel ins Spiel,...

GKV oder PKV? Welcher Schutz passt für Ärztinnen und Ärzte besser?

Zum Jahreswechsel prüft der Arbeitgeber (Klinikum, MVZ, Praxis oder für die Unikliniken das Landesamt für Finanzen), ob Du im vergangenen Jahr 2020 über der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) von 62.550€ brutto verdient hast und auch...

Brauche ich als Medizinstudent*in eine Berufshaftpflichtversicherung?

Viele stellen sich die Frage, ob sie bereits im Studium eine „Berufshaftpflichtversicherung“ benötigen. Man ist doch eigentlich noch in der Ausbildung bzw. Studium und noch gar nicht „richtig“ beruflich tätig… Ein Blick in die Studienordnung hilft hier. So schreibt...