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Wer sind DIE FINANZ DOCS?

Meine Name ist Boris Bull, Spezialist für akademische Heilberufe und Heilnebenberufe. Seit mehr als 10 Jahre berate ich Ärztinnen und Ärzte vom Medizinstudium, über die Aus- und Weiterbildung, Klinikkarriere oder Niederlassung, bis zur Kapitalanlage.

Was sind wir? Begriffserklärung “Makler”

Seit dem Frühjahr 2020 sind wir Spezialmakler für Heilberufe. Aber was ist das?
Ein Makler ist kein Vertreter. Sollten Sie den Unterschied nicht kennen, hier eine Kurzfassung:

Ein Vertreter vertritt einen Versicherer und dessen Interessen. Deshalb heißt er auch „Vertreter“.
Bis zum 28.02.2020 war Boris Bull “Mehrfachvertreter”. Sprich er hat alle Rahmenvertragspartner des Marburger Bundes vertreten, angeboten und vermittelt.

Als Makler vertreten wir dagegen kein einziges Versicherungsunternehmen, sondern einzig und alleine unsere Mandanten und deren Interessen. Dabei sind wir in der Auswahl frei und können auf (nahezu) alle in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmen zurückgreifen.

Als Makler gehören wir keinem bestimmten Vertrieb an und unterliegen somit auch keinen Vorgaben. Auch sind wir kein Quereinsteiger, sondern habe den Beruf mit staatlichem Abschluss bei der IHK für München und Oberbayern gelernt und blicke inzwischen auf mehr als 15 Jahre Berufserfahrung zurück.

Was bieten wir Ihnen? Unsere Kernkompetenzen

Neben dem „normalen“ kompletten Spektrum für Privatpersonen (wie z. B. Haftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, usw.) sind wir vor allem auf die Beratung und Betreuung von akademischen Heilberuflern und Praxen, sowie MVZs spezialisiert.
Dies bedeutet unter anderem:

Absicherung sämtlicher Risiken als angehende(r) oder approbierte(e) Ärztin/Arzt, Zahnärztin/arzt, Apotheker/in, Psychologe/in und allen weiteren wichtigen Heilnebenberufen

  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Einkommensabsicherung (Berufsunfähigkeit & Co.) inkl. eigener, hausinterner medizinischer Risikoprüfung
  • Niederlassungsberatung, Praxisneugründung, Praxisübernahme, Praxisabgabe
  • Altersvorsorge
  • Krankenversicherung (privat und/oder gesetzlich)
  • Zugriff auf Sonderkonditionen und exklusive Deckungskonzepte, die nicht frei zugänglich sind
  • zahlreiche Kooperationen mit Verbänden, anderen spezialisierten Maklern, um Ihnen immer eine erstklassige Lösung liefern zu können

Wie arbeiten wir? Das Vollmandat

Wir arbeiten so, wie es sich für einen seriösen Makler gehört: ausschließlich per Vollmandat.

Vollmandat bedeutet, dass wir uns vollumfänglich um Sie und Ihre Versicherungen kümmern – selbstverständlich auch um bereits bestehenden Verträge. Mit Ihrer Erteilung des Mandates werden wir Ihr Ansprechpartner für all Ihre Versicherungsverträge – also nicht nur für die Verträge, die etwas mit Ihrer ärztlichen Tätigkeit zu tun haben!
Dies hat vor allem für Sie den Vorteil, dass Sie in allen Angelegenheiten, egal ob Adressänderung, Vertragsfragen und -änderungen, bis hin zum Schadenfall uns als Ansprechpartner haben. Damit dies auch immer reibungslos funktioniert, arbeiten wir nicht alleine, sondern habe ein hochkompetentes Team aus Generalisten und Spezialisten im Hintergrund.

Ein Ansprechpartner für Alles! (zukünftig auch per App & Videocall)

Wenn die Chemie zwischen uns stimmt und wir das Mandat mit Ihnen annehmen, ist es egal ob Sie schon Versicherungsverträge besitzt, oder nicht.
Auch ein/e (Zahn-)Medizinstudent/in oder Berufsanfänger mit “nur” einer Haftplichtversicherung erhält bei mir den vollen Service – ohne Abstriche! Bei uns ist grundsätzlich jeder (angehende) Heilberufler willkommen und bekommt den vollen Service geboten. Wichtig ist nur, dass wir es „richtig“ machen – per Vollmandat natürlich. 😉

Die Zusammenarbeit mit mir beginnt mit Unterzeichnung des sogenannten Makler-Mandat.
Diese sind im Einzelnen:

  1. Maklervertrag (regelt die Geschäftsbeziehung im Innenverhältnis)
  2. Maklervollmacht (regelt die Vertretung im Außenverhältnis)
  3. Datenschutzerklärung (regelt die Nutzung/Verwendung Ihrer Daten)

Ohne diese drei Dokumente ist die Zusammenarbeit leider nicht möglich.

 

Wenn Du nur möchtest, das ich nur eine Versicherung, oder einen (kleinen) Teil Deiner Versicherungen betreue? Dann macht eine Zusammenarbeit keinen Sinn. So wie ein Arzt unbeschränkt für seine Behandlung haftet, hafte ich für meine Beratung. Bei halben Sachen kommt es immer zu Überschneidungen, oder noch viel schlimmer, zu Lücken…

Sei mir also bitte nicht böse, wenn es mit einer Zusammenarbeit nicht funktioniert. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass (Geschäfts-)Beziehungen ohne selbe Augenhöhe oder gleiche Wellenlänge früher oder später scheitern. Deshalb versuche ich dem vorzubeugen indem ich vor Beginn der Zusammenarbeit diese Punkte abklopfe. Du passt zu mir, wenn Du individuelle Beratung und hochwertige Lösungen suchst und die echte Wahrheit einer “schönen” Lüge vorziehst.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit?

Vollmandat bedeutet, dass ich alle Deine Versicherungsverträge (Gesamtanzahl ist unerheblich) betreue, Dein Ansprechpartner werde und entsprechend natürlich auch die gesamte Verantwortung hierfür übernehme.

Ein Maklermandat bedeutet für mich „Geschäftspartner auf Augenhöhe, mit dem ich auf gleicher Wellenlänge bin“.

Sobald ich Deine bestehenden Verträge analysiert habe, gibt es ein gemeinsames Onboarding-Gespräch, in dem wir all Deine Absicherungen, mögliche Lücken und/oder Dopplungen besprechen und gemeinsam eine Strategie entwicklen.

Soweit nicht anders vereinbart, erhalte ich für die Vermittlung und/oder Betreuung von Versicherungsverträgen eine Vergütung durch den Versicherer (Courtage, im Volksmund „Provision“ genannt), welche in dem zu zahlenden Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist. Damit ist auch die von mir erwartete und erbrachte Beratung und Betreuung bereits abgegolten.

Auf Wunsch und als deutliche Erweiterung meiner gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeit können wir für weitere Tätigkeiten einen gesonderten Dienstleistervertrag vereinbaren.

 

Sollte sich im Laufe der Zusammenarbeit herausstellen, dass wir doch nicht zusammenpassen, ist die Kündigung des Maklermandat selbstverständlich jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Der Maklervertrag ist dann beendet, die Maklervollmacht gilt als entzogen und dies wird von mir den jeweiligen Versicherungsunternehmen mitgeteilt, damit Du Dir einen anderen Vermittler/Betreuer suchen kannst.
Die Versicherungsverträge und der Versicherungsschutz bleiben natürlich bestehen, es kann allerdings sein, dass die von mir eingeräumten Sonderkonditionen wie z.B. Nachlässe und/oder Bedingungserweiterungen und Leistungsverbesserungen zur nächsten Hauptfälligkeit entfallen.

Unsere Erwartungen an Sie

Wir geben immer unser Bestes, um Ihnen einen tadellosen Service und bestmögliche Absicherung zu bieten.

Manchmal liegt es jedoch nicht in unserer Macht, wenn eine Versicherung oder Dienstleister Fehler gemacht hat. Auch wir sind hiervor nicht komplett geschützt.

Sollte trotzdem mal irgendwo “Sand im Getriebe” sein, lassen Sie es uns bitte umgehend wissen. Wir werden unser Bestes geben den Fauxpas wieder auszubügeln und eine Tafel RitterSport in Ihrer Lieblingssorte ist Ihnen damit auf jeden Fall sicher. 🙂

 

Wenn dies auch Ansporn für Sie ist mit uns zusammen zu arbeiten, freuen wir uns sehr auf unser Kennenlern-Gespräch per Telefon, live in München oder Landsberg, oder natürlich immer gerne per Videocall.

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